Gut vorgesorgt!

Um sicherzugehen, dass der eigene Wille gilt, kann jeder bereits in guten Tagen Vorsorge treffen. Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können die eigenen Wünsche festgelegt und im Ernstfall umgesetzt werden. Unter dem Titel „Gut vorgesorgt!“ informiert Fachanwalt Wolfgang Roth am 9. Oktober 2013 darüber hinaus zum Thema Nachlassregelung – Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Testamentshinterlegung und Erbschaftssteuer.